Natascha Kampusch, Wolfgang Priklopil und ein Salzstreuer
Jetzt hat Natascha Kampusch im ORF ihre Geschichte erzählt, und wer es verpaßt hat, kann das Interview in jeder Zeitung nachlesen. Und wem das nicht reicht, der kann auch noch die Krone- und News-Interviews lesen. Damit sollte die Wißbegier der Öffentlichkeit und der Medien eigentlich gestillt sein und Frau Kampusch in Ruhe gelassen werden (was natürlich nicht passieren wird - wir erwarten mit Schaudern weitere “Exklusiv”-Berichte und -Enthüllungen).
Herrn Priklopil - Friede seiner Asche - hätte also maximal zehn Jahre Haft ausgefaßt. Hätte die Entführung kürzer als ein Monat gedauert, wären es drei Jahre gewesen. So will es der “Gesetzesbogen” (wie die Verfassungsrechtler und Politiker es wohl nennen würden). Jetzt soll immerhin eine “Lex Kampusch” geschnitzt werden, mit einer Maximalstrafe von 20 Jahren für besonders drastische Fälle von Freiheitsentzug. Möge es nie notwendig werden, diese anzuwenden.
Und was hat das alles mit einem Salzstreuer zu tun?
Wir erwarten heute das Urteil im Saliera-Prozeß. Dem Beschuldigten Robert M. droht eine Höchststrafe von 10 Jahren Haft.
Was sagt uns das über unsere Gesetze und unsere Gesellschaft?
Für den Diebstahl eines Salzstreuers, von dem (seien wir mal ehrlich) vor ebendiesem Diebstahl kein Mensch jemals gehört hat, gibt es die gleiche Strafe wie für Entführung und Freiheitsberaubung. Ist dieses Ding also so viel wert wie 8 Jahre Lebenszeit?



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