Kärntner Ortstafelstreit
Seit Jahrzehnten wird in Kärnten herumgestritten - zweisprachige Ortstafeln ja oder nein, wenn ja, wo und wo nicht.
Den Gipfel erreicht natürlich Jörg Haider - er weigert sich weiter, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen.

Die ursprüngliche Taktik war “nicht mal ignorieren”, dann kam das Herumstreiten, und dann die spaßige Aktion, die Ortstafeln einfach um ein paar Meter zu versetzen (wenn das übrigens gesetzeskonform sein soll, dann hapert es irgendwo bei den Gesetzen und denen, die sich machen).
Diese versetzten Ortstafeln hat jetzt der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erkannt.
Da bleibt dem Jörg nur noch eins übrig - er will jetzt die Ortstafeln komplett entfernen und nur 50-km/h-Tafeln aufstellen lassen.
Nachdem der Streit um die Ortstafeln ja durch eine eher fragwürdige Aktion von Slowenenvertreter Rudi Vouk (er ist mit überhöhter Geschwindigkeit durch die umstrittenen Orte gerast) bis zum Verfassungsgerichtshof und in die Zeitungen gekommen ist … wie wird das wohl sein, wenn die Ortstafeln entfernt sind und man im (ehemaligen?) Ortsgebiet eine Übertretung begeht? In der Strafverfügung soll ja der exakte Ort des Verstoßes kundgetan werden - öffnet sich da ein neues Schlupfloch? Wenn das Strafmandat dann z.B. auf Falschparken in Bleiburg lautet, sollte man vorsichtshalber vielleicht mal Berufung einlegen - denn wo ist Bleiburg? Da war man doch zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht! Sondern nur irgendwo in Kärnten, wo eine 50er-Beschränkung gilt …
Gut, daß wir in Österreich kein Operettenstaat sind!



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