Ärgernis Volkszählung - Haupt- und Nebenwohnsitze
Haben Sie auch gutgläubig den Versprechungen geglaubt, daß die Daten, die Sie bei der Volkszählung angeben, vertraulich behandelt werden? Und haben Sie auch einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz?
Vielleicht haben Sie dann auch schon ein interessantes Briefchen vom Innenministerium erhalten?
In dem Sie erfahren müssen, daß der Bürgermeister der Gemeinde, wo Sie den Nebenwohnsitz haben, einen “Antrag zur Einleitung des Reklamationsverfahrens gem. § 17 Abs. 2 Z 2 Hauptwohnsitzgesetz, BGBL.Nr. 505/1994″ eingeleitet hat?
Und bereits ein reger Briefverkehr zwischen den Bürgermeistern der Orte, wo Sie wohnen, und dem Innenministerium stattgefunden hat?
In dem um Sie geschachert wird wie um ein Stück Vieh? Weil der Bürgermeister Ihres Nebenwohnsitzes anscheinend nicht genug Geld bekommen kann? Sie sind sicher nicht allein!
So läuft ein Verfahren gem. § 17 Abs. 2 Z 2 Hauptwohnsitzgesetz, BGBL.Nr. 505/1994 ab:
1. Der antragstellende Bürgermeister, in diesem Fall Herr Häupl, beantragt das Verfahren beim Innenministerium. Die Begründung ist etwas schwammig. siehe Bild1 und Bild2
2. Die Gemeinde, der der Betroffene abspenstig gemacht werden soll, wehrt sich. Bild3 und Bild4
3. Endlich wird auch der Betroffene selbst informiert! Und zwar vom Ministerium. Bild5
4. Der Betroffene gibt seine Stellungnahme ab. Bild6
5. Die Stadt Wien gibt nicht auf - hier werden fleißig Arbeitsplätze gesichert, und endlich wissen wir, daß unser Steuergeld sinnvoll verwendet wird, und daß alle Gerüchte, Beamte wären nicht fleißig, haltlos sind - hier wird um jeden Steuerzahler verbissen gekämpft!!! Bild7
6. Das Ministerium schlägt zurück! Der Antrag der Stadt Wien wird abgewiesen! Bild8
Die Begründung muß man sich auf der Zunge zergehen lassen! Die Ausführungen des Betroffenen werden als richtig und glaubwürdig anerkannt, und “Das Vorbringen der Erstbeteiligten konnte diese Glaubwürdigkeit nicht erschüttern, zumal sie sich auf pauschale Bestreitungen beschränkte, die Glaubwürdigkeit der Angaben der drittbeteiligten Partei nur generell bezweifelte und keine konkreten und stichhältigen Gründe vorbrachte, die die Glaubwürdigkeit der Ausführungen der drittbeteiligten Partei erschüttern.” Bild9
Dann wird in erschöpfender Ausführlichkeit nochmals die Gesetzeslage angeführt Bild10, Bild11
Wenn auch gegen Sie so ein Verfahren eröffnet wird - sehen Sie sich die Texte genau an und handeln Sie entsprechend!
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